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Kunst als steuerbegünstigte Wertanlage
Kunstwerke im Erb- und Schenkungsfall
Das Sammeln von Kunst ist für viele eine Leidenschaft, kann aber auch eine mit steuerlichen Vorteilen verbundene Kapitalanlage sein. Zudem hat Kunst seit jeher ihren Markt, nicht zuletzt auch durch das verloren gegangene Vertrauen in Geldwerte. Zu den steuerlichen Aspekten gibt nachfolgender Beitrag einen Überblick.
Das Sammeln von Kunst kann eine mit steuerlichen Vorteilen verbundene Kapitalanlage sein.
Beim privaten Verkauf eines Kunstwerks, das mindestens ein Jahr in Privatbesitz war, fällt weder Einkommen- noch Umsatzsteuer an.
Werden Kunstgegenstände vererbt oder verschenkt, ist eine Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen von 60 % bzw. 100 % möglich.
I. Verkaufsfall
Beim privaten Verkauf eines Kunstwerks, das mindestens ein Jahr in Privatbesitz war, fällt weder Einkommen- noch Umsatzsteuer an. Werden allerdings innerhalb eines kurzen Zeitraumes mehrere Kunstwerke verkauft, kann dies von der Finanzverwaltung unter Umständen als gewerbliche Tätigkeit aufgefasst werden und diese wäre damit steuerpflichtig.
II. Erb- und Schenkungsfall
Auch im Erb- und Schenkungsfall ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung möglich: