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USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 1

Heilbehandlungen und Persönliches Budget

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Der BFH hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG auch für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gilt, unabhängig von der Rechtsform des Leistungserbringers, also auch Fälle umfasst, in denen ein Arzt als Subunternehmer eines Krankenhausbetreibers Heilbehandlungsleistungen erbringt. Der BFH stellt klar, dass die Steuerbefreiung für Heilbehandlungsumsätze nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG nicht durch die Regelung in Buchst. b verdrängt wird. Das heißt, dass die Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungsleistungen eigenständig neben der für Krankenhausbehandlungen bestehen bleibt und somit nicht von den Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG abhängig ist. Prof. Dr. Peter Mann bespricht diese Entscheidung .

Wir bleiben noch länger im § 4 UStG: Eine weitere Entscheidung des BFH, besprochen von Dr. Axel Leonard , befasst sich mit der Umsatzsteuerfreiheit bei Verwendung des Persönlichen Budgets. Die Kernaussage des Urteils ist, dass die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG a.F., jetzt Buchst. n., auch bei auch bei Verwendung des „Persönlichen Budgets“ zur Anwendung kommen kann. Der Umstand, dass es im Rahmen des „Persönlichen Budgets“ gem. § 29 SGB IX im Gegensatz zum Sachleistungssystem keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern gibt, schließt nicht von vornherein aus, dass von den Leistungsberechtigten in Anspruch genommene und von der Klägerin erbrachten Leistungen auch vom Leistungsträger vergütet werden.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 10 / 2025 Seite 1
NAAAJ-92120