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BFH Urteil v. - VI R 147/84 BStBl 1988 II S. 504

Gesetze: LStDV (1975) § 2 Abs. 3 Nr. 2 S. 3LStR (1975) Abschn. 11 Abs. 1

Leitsatz

Die Gewährung des sog. Zukunftssicherungsfreibetrages (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 S. 3 LStDV) hängt nicht davon ab, ob die Ausgaben für Zukunftssicherung beim Arbeitnehmer dem Grunde nach Sonderausgaben darstellen (entgegen Abschn. 11 Abs. 1 LStR (1975); jetzt Abschn. 11 Abs. 5 LStR).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 504
BFHE S. 454 Nr. 152,
WAAAA-98252

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BFH, Urteil v. 18.12.1987 - VI R 147/84

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