Steuerpolitik | Längere Aufbewahrungsfristen wegen Cum-Cum gefordert (hib)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
verlangt in einem Antrag (BT-Drucks.
21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die
sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent
zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei
Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am
auf der
Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Wie die Abgeordneten schreiben, beläuft sich der geschätzte Schaden an Steuerhinterziehung durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland auf 28,5 Milliarden Euro. Davon sei bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die durch das "Vierte Bürokratieentlastungsgesetz" ab dem verkürzten Aufbewahrungsfristen für Unterlagen für Finanzinstitutionen an den Zeitraum angepasst werden, der benötigt wird, um die noch ausstehenden Cum-Cum-Fälle aufzuklären. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ermittlungsarbeit der Behörden in Cum-Cum-Fällen gezielt zu unterstützen. Bundesbetriebsprüfer und Länderfinanzbehörden sollen angewiesen werden, Finanzinstitute im Hinblick auf Fälle schwerer Steuerhinterziehung wie Cum-Cum mit höchster Priorität zu prüfen.
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 171 (il)
Nachricht aktualisiert am 23.5.2025: Die Vorlage wurde nach der Debatte im Bundestag an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. (il)
Fundstelle(n):
WAAAJ-91949