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NWB Nr. 22 vom Seite 1519

Umsatzsteuersatz auf vegane Wurst

Alles hat einen Steuersatz, nur die Wurst hat zwei?

Gerwin Schlegel

[i]BMF v. 17.4.2025, NWB UAAAJ-89949 In den letzten Jahren ist der Trend hin zu pflanzlichen und veganen Ernährungsweisen zunehmend auch im deutschen Lebensmittelsektor spürbar. Während die Verfügbarkeit und Vielfalt veganer Produkte wächst, stellt sich eine zentrale steuerliche Frage: Welcher Umsatzsteuersatz ist für vegane Wurst anzuwenden? Der Beleg an der Supermarktkasse fällt hierbei uneinheitlich aus. Die bestehenden Unklarheiten rühren häufig aus der Klassifizierung von pflanzlichen Alternativen zu tierischen Produkten und der Frage, ob diese als „normale Lebensmittel“ oder als verarbeitete Produkte mit höherem Steuersatz betrachtet werden. Da am Ende der Lieferkette stets Endverbraucher ohne Vorsteuerabzug stehen, ist die Umsatzsteuerlast final.

I. Inhaltsstoffe

[i]Hauptinhaltsstoffe in FleischersatzproduktenRegelmäßig finden sich Wasser, Gluten, Proteine (Soja, Weizen, Erbsen) und Fette als Hauptinhaltsstoffe in Fleischersatzprodukten bzw. veganen Würsten. Daneben bestehen vegane Würste u. a. auch aus Bindemitteln, Aromen und Gewürzen. Die genaue Zusammensetzung variiert von Produkt zu Produkt.

II. Grundsatz in § 12 UStG

Zu prüfen ist zunächst, ob die vegane Wurst in der Anlage 2 zum UStG au...

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