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Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Handelsbilanz – IDW ERS FAB 18 – Wesentliche Änderungen
Die Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) zur Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 18) stammt aus dem Jahr 2014. Seitdem sind Änderungen insbesondere durch das MoPeG und die Möglichkeit der Option „zur Körperschaftsteuer“ gemäß § 1a KStG durch das KöMoG eingetreten. Es ist deshalb begrüßenswert, dass mit dem Stand vom ein neuer Entwurf zu der Stellungnahme (IDW ERS FAB 18) vorliegt. Nachfolgend soll der Fokus auf die wichtigsten Änderungen für die Praxis gelegt werden.
Der IDW ERS HFA 18 enthält aufgrund der Änderungen des KöMoG und des MoPeG die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen.
Die erfolgsneutrale Anpassung der latenten Steuern in Folge der Option nach dem KöMoG erscheint mindestens überdenkenswert.
Unklar ist die Begründung des IDW weshalb bei einer Gewinnverwendung, die sich nicht auf die Vorschriften des HGB stützen kann, eine Werterhellung beim Beteiligten nicht bis zur Feststellung, sondern nur bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses möglich sein soll. ▪