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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 4 KR 571/21

Die Beteiligten streiten um die Zuzahlungspflicht für Elektroden für Elektrostimulationsgeräte (vom Typ Ness L300 Go und Ness L 300 Go plus). Im Vordergrund steht die rechtliche Einordnung der Elektroden (Hilfsmittel/Teile hiervon; Zubehör, selbstständig/unselbstständig; zum Verbrauch bestimmt/nicht bestimmt).

Fundstelle(n):
IAAAJ-91906

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 28.09.2022 - L 4 KR 571/21

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