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Gewerbesteuer | Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr (BFH)
Erfolgen innerhalb von fünf Jahren
nach dem jeweiligen Grundstückserwerb weder Grundstücksveräußerungen noch diese
vorbereitende Maßnahmen, kann bei Veräußerung einer zweistelligen Anzahl von
Objekten im sechsten Jahr aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein
gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen sein (Abgrenzung zum
, BFHE 206, 388,
BStBl II 2004, 914)
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Notwendige Voraussetzung für ein Grundstücksunternehmen im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist, dass die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes nicht den Rahmen bloßer Vermögensverwaltung überschreitet. Die Grenze von der Vermögensverwaltung zur Gewerblichkeit wird überschritten, wenn nach dem G...BStBl II 2002, 291