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BFH | Besteuerung einer Abfindung und eines Aktienoptionsprogramms nach dem DBA Frankreich
Der Kläger ist ein im Inland ansässiger leitender Angestellter einer GmbH. Seine Tätigkeit übte er zum Teil in Deutschland, zum Teil in Frankreich und in weiteren Drittstaaten aus. Das Finanzamt veranlagte den Kläger in den Jahren 2012–2014 entsprechend nur mit den Einkünften zur Einkommensteuer, die seiner inländischen Tätigkeit entsprachen. Ermittelt wurden dieser Anteil auf Basis eines vom Kläger geführten Reisetagebuchs. Ende 2014 stellte der Kläger seine Tätigkeit für die GmbH ein. Basis hierfür war ein zwischen der GmbH und ihm geschlossener Aufhebungsvertrag. Hiernach endete das Arbeitsverhältnis offiziell am . Die GmbH zahlte dem Kläger eine Abfindung. Zudem waren dem Kläger Aktienoptionen gewährt worden, die er im Februar und März 2015 ausüben konnte...