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WPK | WP-Praxis als KI-Beauftragter eines gewerblichen Unternehmens
Kürzlich erreichte die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) aus dem Kreis ihrer Mitglieder die Frage, ob es aus berufsrechtlicher Sicht zulässig ist, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen Mandanten als KI-Beauftragter tätig werden kann.
Auf diese Frage gab die WPK folgende Antwort:
Bisher ist die Aufgabe eines KI-Beauftragen gesetzlich weder vorgesehen noch inhaltlich ausgestaltet, weshalb sich WP-Praxen als KI-Beauftrage vor allem an berufsrechtlichen Vorgaben halten müssen. Inhaltlich gehören Aufgaben eines KI-Beauftragen zu den originären beruflichen Aufgaben von Wirtschaftsprüfern nach § 2 WPO. Daher kann eine natürliche oder juristische berufsangehörige Person (WP oder WPG) die Aufgabe eines KI-Beauftragten wahrnehmen.
Gleichwohl ist dabei die Einsetzung aufgrund eines t...