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Kommentierte Nachricht WP Praxis 6/2025

Kommission für Qualitätskontrolle | Hinweis zur „Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen“ aktualisiert

Kürzlich hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Hinweis zur „Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen“ aktualisiert.

Änderungen darin umfassen insbesondere folgende Aspekte:

  • Ergänzung des Katalogs der Prüfungen, die nach § 57a Abs. 2 Satz 2 WPO zum Gegenstand einer Qualitätskontrolle gehören, um die Prüfungen von Wertpapierinstituten gemäß § 340 Abs. 4a HGB, von Investmentaktiengesellschaften (§ 121 KAGB) und von Investmentkommanditgesellschaften (§§ 136, 159 KAGB) sowie um Abschlussprüfungen von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b Abs. 1 EnWG (einschließlich Eigenbetriebe) die nicht kleine i. S. des § 267 HGB sind.

  • Erweiterung des Katalogs der Prüfungen, die nach der Entscheidungspraxis der Kommission für Qualitätskontrolle nicht zu deren Gegenstand gehören (aufgrund von Anfragen aus dem Berufsstand und in Abstimmung m...

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Hinweis zur „Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen“ aktualisiert

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