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Kommission für Qualitätskontrolle | Hinweis zur „Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen“ aktualisiert
Kürzlich hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihren Hinweis zur „Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen“ aktualisiert.
Änderungen darin umfassen insbesondere folgende Aspekte:
Ergänzung des Katalogs der Prüfungen, die nach § 57a Abs. 2 Satz 2 WPO zum Gegenstand einer Qualitätskontrolle gehören, um die Prüfungen von Wertpapierinstituten gemäß § 340 Abs. 4a HGB, von Investmentaktiengesellschaften (§ 121 KAGB) und von Investmentkommanditgesellschaften (§§ 136, 159 KAGB) sowie um Abschlussprüfungen von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b Abs. 1 EnWG (einschließlich Eigenbetriebe) die nicht kleine i. S. des § 267 HGB sind.
Erweiterung des Katalogs der Prüfungen, die nach der Entscheidungspraxis der Kommission für Qualitätskontrolle nicht zu deren Gegenstand gehören (aufgrund von Anfragen aus dem Berufsstand und in Abstimmung m...