Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | Aufwendungen einer GmbH für Flugbetrieb im Interesse der Gesellschafter
Unterhält eine GmbH einen Flugbetrieb, der ausschließlich dem Interesse der Gesellschafter dient, sind die Aufwendungen der GmbH nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG nicht abziehbar. Nach dieser Vorschrift sind unangemessene Repräsentationskosten, zu denen u. a. Aufwendungen für Flugzeuge gehören, nicht als Betriebsausgaben abziehbar.
[i]Klägerin unterhielt Flugzeug ausschließlich für ihre GesellschafterUnternehmensgegenstand der Klägerin, einer GmbH, war die Unterhaltung eines Flugzeugs für nicht gewerbliche Zwecke. Das Flugzeug durfte nur von den Gesellschaftern genutzt werden, die die entstandenen Kosten – ohne Ansatz eines Gewinnaufschlags – entrichten mussten. An Dritte wurde das Flugzeug nicht vermietet. Die GmbH-Gründung war nur aus haftungstechnischen Gründen erfolgt. In den Streitjahren 2017 und 2018 erhielt die GmbH noch eine Versicherungsentschädigung au...