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Arbeitsverhältnis | Kündigung zur Ersparnis von Lohnkosten
Beruft sich ein Arbeitgeber zur Begründung einer einzelnen Kündigung auf eine Unternehmerentscheidung, die in der Abteilung des betroffenen Arbeitnehmers eine Arbeitsverteilung zum Gegenstand hat und in einer anderen Abteilung eine Leistungsverdichtung, so ist der Arbeitgeber gehalten, das zugrundeliegende unternehmerische Konzept darzulegen. Nur mit einer solchen Darlegung gilt die Kündigung nicht als willkürlich oder sachwidrig.
Im Kündigungsschutzprozess konnte die Arbeitgeberin kein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung darlegen. Die Ersparnis von Lohnkosten stelle kein dringendes Erfordernis i. S. des § 1 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) dar. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BAG derzeit unter Az. 5 AZN 142/25 anhängig.