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WP Praxis Nr. 6 vom Seite 193

Journal Entry Testing: formal korrekt, aber nutzlos?

Christoph Linkemann | Verantw. Redakteur | wp-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ein Ballonfahrer hat sich verirrt und ruft über einer Wiese einem der Anwesenden zu: „Wo bin ich?“. Er erhält die Antwort „In einem Ballon.“ und weiß, dass der Antwortende von Beruf entweder Mathematiker oder Rechtsanwalt sein muss; denn die Antwort ist formal korrekt, aber nutzlos. Soweit die Klischees, allerdings begegnet einem das Phänomen gefühlt häufiger. Jedenfalls lag die Assoziation nahe während der Lektüre des Beitrags von Ute Seeber und Roger Odenthal in dieser Ausgabe . Dort analysieren sie, ob der Journal Entry Test (JET) tatsächlich einen Erkenntnisgewinn versprechen kann oder ob es sich dabei eher um ein Muster ohne Wert handelt. Denn trotz seiner etablierten Rolle als Standardauswertung liefere der JET bei vergleichbar hohem Analyseaufwand häufig jedoch nur oberflächliche und wenig interessante Ergebnisse. Ohne inhaltliche Tiefe übernehme das JET häufig eine lediglich formale Dokumentationsfunktion für die Qualitätsprüfung. Es bleibt dabei das alte Problem bestehen: Viele Daten helfen nicht automatisch viel, allen mehr oder weniger eleganten Analysen zum Trotz. Entscheidend bleibt: Prüferischer Sachverstand und die Formulierung einer tragfähigen prüferischen Fragestellung bleiben die Voraussetzung für alles, allen Prüfung-auf-Knopfdruck-Versprechungen zum Trotz. Hierbei wiederum hilft der dann gezielte Einsatz von KI-Analysemethoden.

Außerdem lesen Sie in dieser Ausgabe aus der Feder von eine Analyse des aktuellen IDW RS FAB 18 zur Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, der den Fokus dabei auf die wichtigsten Änderungen für die Praxis legt, in der es immer wieder durch das Spannungsfeld von Handels- und Steuerbilanz zu Zweifelsfragen im handelsrechtlichen Abschluss kommt. Einen weiteren Schritt bei der rechtlichen Aufarbeitung der Abschlussprüfung bei Wirecard unternimmt ab Seite 200: Er stellt einen Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts im Rahmen des Kapitalanleger-Musterverfahrens und arbeitet heraus, warum es sich weniger um eine wegweisende Entscheidung handelt, sondern dass die Begründung eher am Thema vorbeiführen könnte. schließlich ergänzt seinen Beitrag aus WP Praxis 4/2025 S. 125 zur Neufassung des IDW PS 140: In einer Mitgliederfrage hat die WPK am Stellung genommen, in welcher Reihenfolge die Wirksamkeit einer Nachschau der Auftragsabwicklung im Rahmen der Qualitätskontrolle zu prüfen ist, was im derzeit vorliegenden Entwurf des IDW EPS 140 noch keinen Eingang gefunden hat. lesen Sie, welche Reihenfolge in der Nachschau die Prüfer für Qualitätskontrolle beachten sollten.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
WP Praxis 6/2025 Seite 193
CAAAJ-91801