Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Umsatzsteuerbarkeit bei pauschalem Verlustausgleich für öffentlichen Nahverkehr
In dem vorliegenden Fall aus Polen hatte der EuGH sich mit dem Problem auseinander zu setzen, ob eine pauschale Ausgleichsleistung, die ein Verkehrsunternehmen von einer Gebietskörperschaft zur Deckung von Verlusten aus öffentlichen Personenverkehrsdiensten erhält, der Mehrwertsteuer unterliegt. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf das nationale Recht. Der Entgeltbegriff ist in § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG geregelt. Danach unterliegen auch Zahlungen Dritter (Entgelt von dritter Seite) sowie unmittelbar mit dem Preis zusammenhängenden Subventionen der Umsatzbesteuerung. Der EuGH konkretisiert in dem vorliegenden Urteil vor allem, was unter diesem speziellen Subventionsbegriff zu verstehen ist ().
I. Leitsatz
Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, gezahlt wird, um die Verluste aus der Erbringung dieser Dienstleistungen zu decken, nicht in die Steuerbemessungsgrundlage dieses Unternehmens eingeht.
II. Sachverhalt
Die Klägerin wollte als Betreiberin öffentlic...