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BFH  - III R 28/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Anlagevermögen; Hinzurechnung; Miete

Rechtsfrage

1. Stellen die angemieteten Wirtschaftsgüter eines Veranstaltungsbetriebs Anlagevermögen oder Umlaufvermögen dar?

2. Sind die Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter dementsprechend bei der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (Miet- und Pachtzinsen) zu berücksichtigen?

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr 1 Buchst e

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2025):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
KAAAJ-91700