BFH - III R 28/24 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Anlagevermögen; Hinzurechnung; Miete
Rechtsfrage
1. Stellen die angemieteten Wirtschaftsgüter eines Veranstaltungsbetriebs Anlagevermögen oder Umlaufvermögen dar?
2. Sind die Aufwendungen für diese Wirtschaftsgüter dementsprechend bei der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG (Miet- und Pachtzinsen) zu berücksichtigen?
Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr 1 Buchst e
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
KAAAJ-91700