1. Zur Verwirkung eines Anspruchs auf (höheres) Insolvenzgeld für das Jahr 2001 im Jahr 2023.
2. Ein aktueller Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann wegen der Verfallsfrist in Abs. 4 dieser Vorschrift nicht zur Leistungsgewährung für außerhalb der Verfallsfrist liegende Ansprüche führen.
3. Sofern nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist der Verwaltungsakten wegen der Vernichtung der Akten nicht nachgeprüft werden kann, ob ein damals fristgerecht erhobener Widerspruch oder Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X vorliegt oder ggf. verbeschieden worden ist, kann es nicht allein maßgeblich darauf ankommen, ob ein Kläger noch in der Lage ist, einzelne ihm günstige Dokumente hierzu vorzulegen. In solchen Fällen ist vor allem auch zu prüfen, ob eine Verwirkung des geltend gemachten Anspruchs vorliegt (hier bejaht).
Fundstelle(n): EAAAJ-91621
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.03.2025 - L 8 AL 803/24
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.