Bettensteuer | Erhöhung der Citytax in Bremen (SenFin)
Das SenFin Bremen will die
Tourismusabgabe (Citytax) zum um einen halben Prozentpunkt auf 5,5 %
des Übernachtungsentgelts erhöhen. Die entsprechende Gesetzesnovelle hat die
Landesregierung am beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft
weitergeleitet.
Hintergrund: Die Citytax wird als örtliche Aufwandssteuer erhoben. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterliegen auch entgeltliche Übernachtungen in Gästezimmern und Ferienwohnungen, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu und weiteren angeboten werden. Die Einnahmen aus der Citytax sind nicht zweckgebunden, sie dienen aber auch der Finanzierung des Tourismusangebots in Bremen und Bremerhaven.
Hierzu führt das SenFin Bremen u.a. weiter aus:
Mit der Erhöhung der Citytax sollen Mehreinnahmen in Höhe von einer Million Euro jährlich erreicht werden. Dazu hatte sich Bremen mit der Sanierungsvereinbarung gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet.
Sofern die erwarteten Mehreinnahmen aufgrund steigender Übernachtungszahlen den Sanierungsbeitrag von einer Million Euro übersteigen, sollen die darüber hinausgehenden Einnahmen aus der Citytax auch ab 2026 weiterhin zu 40 % für die Tourismusförderung eingesetzt werden.
Quelle: SenFin Bremen, Pressemitteilung v. 20.5.2025 (lb)
Fundstelle(n):
VAAAJ-91611