Innovationsförderung | Reallabore-Gesetz beschlossen (BMWE)
Das Bundeskabinett hat am
den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen
Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) beschlossen. Hierüber
informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE).
Hintergrund: Reallabore ermöglichen es, Innovationen für eine befristete Zeit und unter behördlicher Begleitung unter möglichst realen Bedingungen zu testen. Darunter fallen beispielsweise autonom fahrende Fahrzeuge, neue Mobilitätskonzepte, Anwendungen unbemannter Luftfahrt, moderne Quartierslösungen oder Telemedizin. Dabei basieren Reallabore in vielen Fällen auf sogenannten Experimentierklauseln, die es den zuständigen Behörden erlauben, für eine Erprobung Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten.
Im Rahmen solcher Erprobungen können Wirtschaft und Gesellschaft und vor allem auch der Gesetzgeber über die Auswirkungen von Innovationen sowie deren Chancen und Risiken lernen. Auf Basis dieser Erkenntnisse kann Regulierung weiterentwickelt und so ein effizienter und zügiger Transfer von Innovationen in die wirtschaftliche Anwendung ermöglicht werden.
Hierzu führt das BMWE u.a. weiter aus:
Das Gesetz soll eine einfachere und bessere Nutzung von Reallaboren in vielen innovativen wirtschaftlichen Anwendungen ermöglichen. Dabei werden zentrale Hürden wie uneinheitliche und restriktive Genehmigungsprozesse, fehlende Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung sowie fehlender Erkenntnistransfer an die für die rechtlichen Regelungen zuständigen Stellen adressiert.
Es wirkt auf eine einheitliche, unternehmens- und innovationsfreundliche Genehmigungspraxis indem Innovation als Ziel in die Ermessenslenkung von Behörden aufgenommen wird. Es verbessert durch die Schaffung klarer Strukturen für den Wissenstransfer das „regulatorische Lernen“, um erfolgreich erprobte Ideen schneller in die allgemeine Anwendung zu bringen. Es stärkt auch die praktische Umsetzung von Reallaboren vor allem in der Wirtschaft mit einem gesetzlichen Auftrag für das Reallabore-Innovationsportal.
Mit dem Gesetz greift die Bundesregierung eine Initiative aus der letzten Legislatur auf, die nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Gesetz ist jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Flexibilität für neue Ideen. Der Koalitionsvertrag geht deutlich darüber hinaus und enthält einen ambitionierten Auftrag, Reallabore und Experimentierklauseln zu stärken.
Die Bundesregierung wird daher nun mit Hochdruck daran arbeiten, auf breiter Basis neue Experimentierklauseln in verschiedenen Fachgesetzen zu verankern, um neue Freiräume für die Erprobung von Innovationen zu schaffen.
Das BMWE flankiert das Gesetz mit einer Reihe weiterer Maßnahmen:
Bereits seit Mai müssen alle neuen Gesetzentwürfe daraufhin geprüft werden, ob mit Experimentierklauseln Freiraum für Innovationen gegeben werden kann.
Ebenso starten wir am den Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals, das als zentrale Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer die praktische Umsetzung von Reallaboren unterstützt.
Quelle: BMWE, Pressemitteilung v. 19.5.2025 (lb)
Fundstelle(n):
AAAAJ-91605