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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14071/23

Gesetze: FGO § 63 Abs. 2, FVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 S. 4, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3

Übertragung der Zuständigkeit für Kindergeld für Kinder mit Behinderung auf die Familienkassen

Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt

behinderungsbedingter Mehrbedarf bei Bezug von Pflegegeld und Erbringung von Pflegeleistungen durch die Eltern

Leitsatz

1. Die Übertragung der Zuständigkeit für Kindergeld nach dem EStG für Kindergeldberechtigte mit einem Kind mit Behinderung auf die Familienkassen zum durch Beschluss der Bundesagentur für Arbeit stellt eine wirksame örtliche Zuständigkeitsregelung dar.

2. Der gesamte Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem – betragsmäßig an den Grundfreibetrag anknüpfenden – Grundbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.

3. Wird Pflegegeld gezahlt, welches den Behinderten-Pauschbetrag übersteigt, so ist zu vermuten, dass mindestens ein behinderungsbedingter Mehrbedarf in Höhe des gezahlten Pflegegeldes besteht. Ebenso ist das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen.

4. Erbringen die Eltern Pflegeleistungen, für die, würden sie von Dritten erbracht, ein höherer Betrag als das Pflegegeld gezahlt werden müsste, ist der das Pflegegeld übersteigende Betrag zusätzlich als Bedarf anzusetzen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-91546

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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.01.2025 - 14 K 14071/23

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