Übertragung der Zuständigkeit für Kindergeld für Kinder mit Behinderung auf die Familienkassen
Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt
behinderungsbedingter Mehrbedarf bei Bezug von Pflegegeld und Erbringung von Pflegeleistungen durch die Eltern
Leitsatz
1. Die Übertragung der Zuständigkeit für Kindergeld nach dem EStG für Kindergeldberechtigte mit einem Kind mit Behinderung
auf die Familienkassen zum durch Beschluss der Bundesagentur für Arbeit stellt eine wirksame örtliche Zuständigkeitsregelung
dar.
2. Der gesamte Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem – betragsmäßig an den Grundfreibetrag anknüpfenden
– Grundbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
3. Wird Pflegegeld gezahlt, welches den Behinderten-Pauschbetrag übersteigt, so ist zu vermuten, dass mindestens ein behinderungsbedingter
Mehrbedarf in Höhe des gezahlten Pflegegeldes besteht. Ebenso ist das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld bei den
dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen.
4. Erbringen die Eltern Pflegeleistungen, für die, würden sie von Dritten erbracht, ein höherer Betrag als das Pflegegeld
gezahlt werden müsste, ist der das Pflegegeld übersteigende Betrag zusätzlich als Bedarf anzusetzen.
Fundstelle(n): MAAAJ-91546
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 16.01.2025 - 14 K 14071/23
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