Berücksichtigung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
Leitsatz
1. Die Berücksichtigung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb einer gemieteten Photovoltaikanlage auf dem Dach
des vom Steuerpflichtigen selbst selbstgenutzten Wohnhauses erfordert, dass der Steuerpflichtige die Photovoltaikanlage mit
Gewinnerzielungsabsicht betreibt.
2. Bei der Totalgewinnprognose ist aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage als wesentlicher
Betriebsgrundlage ein Zeitraum von 20 Jahren zu Grunde zu legen.
3. Bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit planmäßigem Eigenverbrauch zu privaten Zwecken handelt es sich um eine Tätigkeit,
die typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu
dienen.
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