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FG Köln Urteil v. - 13 K 1630/22

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 2

Gewinnerzielungsabsicht

Berücksichtigung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage

Leitsatz

1. Die Berücksichtigung von Einkünften aus Gewerbebetrieb aus dem Betrieb einer gemieteten Photovoltaikanlage auf dem Dach des vom Steuerpflichtigen selbst selbstgenutzten Wohnhauses erfordert, dass der Steuerpflichtige die Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt.

2. Bei der Totalgewinnprognose ist aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage als wesentlicher Betriebsgrundlage ein Zeitraum von 20 Jahren zu Grunde zu legen.

3. Bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit planmäßigem Eigenverbrauch zu privaten Zwecken handelt es sich um eine Tätigkeit, die typischerweise dazu bestimmt und geeignet ist, der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre zu dienen.

Fundstelle(n):
GStB 2025 S. 123 Nr. 4
EAAAJ-91527

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 15.08.2024 - 13 K 1630/22

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