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Der neue Umwandlungssteuererlass 2025 (Teil 4)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Mit dem aktualisierten Umwandlungssteuererlass (UmwStE) v. (BStBl 2025 I S. 92) hat die Finanzverwaltung auf die Erfordernisse fortschreitender steuerrechtlicher Entwicklungen im Umwandlungssteuerrecht reagiert und zu zahlreichen praxisrelevanten Themen Stellung genommen. Ziel der Aufsatzreihe ist es, die wesentlichen Änderungen des UmwStE darzustellen, deren praktische Auswirkungen zu beleuchten und mögliche Streitfragen sowie Lösungsansätze zu diskutieren. Auch relevante Überarbeitungen gegenüber der Entwurfsfassung werden kurz aufgezeigt. Der vierte Teil der Aufsatzreihe diskutiert ausgewählte Punkte des UmwStE zu den §§ 20 bis 25 UmwStG.
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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG)
[i]Einheitlicher ÜbertragungsaktDie Finanzverwaltung stellt klar, dass ein einheitlicher Vorgang vorliegt, der insgesamt unter § 20 UmwStG fallen kann, wenn die Übertragung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einbringung erfolgt (Rz. 20.05 UmwStE). Auch die Einbringung eines Teils eines Mitunternehmeranteils gilt weiter als Einbringung des Mitunternehmeranteils, sofern das Sonderbetriebsvermögen mindestens...