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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.05.2025

Umweltbonus | Hinweis zur Authentizität der Abfrage des Wirtschaftlichen Eigentümers (BAFA)

Aktuell erfolgt per E-Mail die Abfrage des sog. Wirtschaftlichen Eigentümers für juristische Personen, die den Umweltbonus erhalten haben. Hierbei handelt es sich um eine tatsächliche Abfrage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und nicht um eine Phishing-E-Mail. Hierauf macht das BAFA aufmerksam.

Hintergrund der Abfrage sind Verpflichtungen Deutschlands bzw. der Zuwendungsempfänger aus der anteiligen Refinanzierung des Umweltbonus aus EU-Mitteln gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 vom zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (DARP).

Hierzu hat das BAFA ergänzende Informationen zur Definition des Wirtschaftlichen Eigentümers veröffentlicht:

Es handelt sich um natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht (vgl. § 3 GwG).

Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften gelten nach § 3 Abs. 2 GwG natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte, die unmittelbar oder mittelbar

  • Eigentümer von mehr als 25 % des Kapitals sind,

  • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder

  • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (z. B. als Komplementär oder durch ein Vetorecht).

Lässt sich kein tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ermitteln, ist der „fiktive“ wirtschaftlich Berechtigte zu melden. Als fiktiv wirtschaftlich Berechtigter gilt der/die gesetzliche Vertreter oder der geschäftsführende Gesellschafter oder der Partner des Vertragspartners (§ 3 Abs.2 S.5 GwG).

Hinweis:

Die Antworten sind an die E-Mail-Adresse Elektromobilitaet-darp@bafa.bund.de oder über den Upload-Bereich des BAFA (verschlüsselt) zu senden.

Quelle: BAFA online, Meldung v. 15.5.2025 (il)

Fundstelle(n):
JAAAJ-91398