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SV-Status | Gesellschafter-Geschäftsführerin mit Minderheitsbeteiligung
Eine Gesellschafter-Geschäftsführerin, die zugleich Geschäftsführerin einer an dieser Gesellschaft beteiligten weiteren Gesellschaft ist, und in beiden Gesellschaften weder über die Mehrheit der Stimmanteile noch eine umfassende Sperrminorität verfügt, ist abhängig beschäftigt.
Es möge sein, dass das Abstimmungsverhalten der Geschäftsführerin im Prüfzeitraum nicht durch anweisende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft gebunden gewesen sei, so das Gericht. Nach der Rechtsprechung des BSG komme es aber nicht darauf an, ob Gesellschafter tatsächlich von dem ihnen gesellschaftsrechtlich zustehenden Weisungsrecht dem Geschäftsführer gegenüber Gebrauch gemacht haben oder nicht. Statusentscheidungen dürften nicht von äußeren Umständen abhängen, sondern müssten recht...