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Körperschaftsteuer | Keine nochmalige Einzahlung von bereits geleistetem Nennkapital im Fall einer wirtschaftlichen Neugründung (BFH)
Eine im Zusammenhang mit einer
wirtschaftlichen Neugründung erbrachte Einlage ist nach
§ 27 Abs. 1
Satz 1 KStG im steuerlichen Einlagekonto auszuweisen,
sofern sie nicht zur Erfüllung noch nicht eingeforderter ausstehender Einlagen
erbracht worden ist (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG hat eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine AG, die im Jahr 2018 50.000 nennwertlose Stückaktien an einen neuen Alleingesellschafter veräußerte, ihre Firma änderte und ihren Sitz verlegte. Der neue Alleinaktionär überwies der Klägerin 12.500 € unter ...