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Einkommensteuer/Verfahrensrecht | Verzinsung von Kapitalertragsteuerbeträgen, die nach § 50d Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 43b EStG und Art. 5 MTR zu erstatten sind (BFH)
Ausländische
Anteilseignergesellschaften, denen einbehaltene Kapitalertragsteuer auf
Gewinnausschüttungen nach
Art. 5 der
Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) i.V.m.
§ 50d Abs.
1 Satz 2 EStG a.F. (heute
§ 50c Abs.
3 Satz 1 EStG) zu erstatten ist, haben auf der Grundlage
des Unionsrechts einen Verzinsungsanspruch, wenn ihnen die Erstattung der
Steuerbeträge unter Verstoß gegen das Unionsrecht vorenthalten wird oder die
Kapitalertragsteuer von vornherein unter Verstoß gegen das Unionsrecht
einbehalten wird (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach der EuGH-Rechtsprechung verstößt § 50d Abs. 3 EStG gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit ( und (s. hierzu Kahlenberg, ) sowie ...