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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 11 | Steuerstundungsmodelle: Endgültiger Wegfall der Verluste bei Betriebsaufgabe ist verfassungsgemäß

Zu § 15b EStG hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell setzt nicht voraus, dass sich eine Investition als betriebswirtschaftlich nicht oder wenig sinnvoll darstellt. Handelt es sich bei dem Steuerstundungsmodell um eine Personengesellschaft, wird auch der Sonderbetriebsverlust des Mitunternehmers erfasst. Die Vorschrift verstößt auch im Fall sog. definitiver Verluste nicht gegen das Grundgesetz.

Nach dem Ende 2005 eingeführten § 15b EStG dürfen Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur noch mit künftigen Gewinnen aus dieser Einkunftsquelle verrechnet werden. Ein Ausgleich oder eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht zulässig.

Mittlerweile gibt es zu der Vorschrift eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, die meist zugunsten des Fiskus ausgegangen ist. Offen war aber bislang: Was geschieht mit den verrechenbaren Verlusten bei der Beendigung einer Beteiligung? Wenn die Verluste also tatsächlich nicht mehr mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können?

Im Streitfall beteiligte sich der Kläger als Kommanditist an einer im Jahr 2005 g...

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