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Track 10 | Wertpapierleihe: Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien
Der Bundesfinanzhof hat aktuell über das wirtschaftliche Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien entschieden. Werden Aktien zur Sicherheit übereignet, sind sie steuerlich ab dem Eigentumsübergang dem Erwerber und Sicherungsnehmer zuzurechnen, wenn dieser die wesentlichen mit den Aktien verbundenen Rechte (insbesondere Veräußerung und Ausübung von Stimmrechten) rechtlich und tatsächlich unabhängig vom Eintritt eines Sicherungsfalls ausüben kann.
Das kürzlich veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs zum wirtschaftlichen Eigentum an Aktien, die zur Sicherheit übereignet worden sind, war lange erwartet worden. Es enthält einige grundsätzliche Klarstellungen, die erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Praxis haben. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der tatsächlichen Verfügungsmacht über die Aktien für die steuerliche Zurechnung.
Im Streitfall hatte die Klägerin mit ihrer Bank zeit- und betragsgleich gegenläufige Wertpapierpensionsgeschäfte und Wertpapierdarlehensgeschäfte abgeschlossen. Für die Dauer der Wertpapierdarlehen erhielt sie von ihrer Bank als Sicherheit börsennotierte britische Aktien – gegen die Zahlung einer Gebühr. ...