Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 05 | Gemeinnützigkeit: Keine Steuerbegünstigung für Cannabis Anbauvereinigungen

Cannabis-Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) sind nach einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. keine nach den §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften. Insbesondere sind sie nicht selbstlos tätig, da der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist.

Bei der nächsten Verwaltungsanweisung können wir uns kurzfassen. Sie betrifft die Gemeinnützigkeit. Die OFD Frankfurt am Main hat klargestellt: Cannabis Anbauvereinigungen sind keine nach der Abgabenordnung steuerbegünstigten Körperschaften. Sie sind nicht gemeinnützig. Oder um es flapsig auszudrücken: Kiffen wird vom Staat nicht subventioniert.

Die Gemeinnützigkeit scheitert – so die Oberfinanzdirektion – insbesondere daran, dass die Cannabis Social Clubs nicht selbstlos tätig sind. – Das ist gut nachvollziehbar. Nach dem Konsumcannabisgesetz ist der Zweck der Anbauvereinigungen der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an Mitglieder.

In den Vereinigungen dürfen Erwachsene seit dem nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Eigen...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil