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Track 02-03 | Umsatzsteuer: Kritik an BMF-Schreiben zur Kleinunternehmerregelung in Bezug auf E-Rechnungen
Das Bundesfinanzministerium hat zur Reform der Kleinunternehmerregelung durch das JStG 2024 zum ein Anwendungsschreiben herausgegeben. Der UStAE ist im Hinblick auf die Neufassung des § 19 UStG und die Neueinführung des § 19a UStG geändert worden. Wir machen Sie auf die Auswirkungen bei der Berichtigung einer fälschlicherweise ausgewiesenen Umsatzsteuer aufmerksam und informieren über die Kritik des DStV zur Zustimmungspflicht des Empfängers bei E-Rechnungen.
Das aktuelle BMF-Schreiben zur Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer macht heute den Anfang in unserer Rubrik „Aktuelle Verwaltungsanweisungen”. – Über die grundlegende Reform durch das Jahressteuergesetz 2024 hatten wir bereits umfassend in unserer Februar-Ausgabe 2025 berichtet.
Wie Sie wissen, war die Vorschrift bisher als Regelung zur Nichterhebung der Umsatzsteuer ausgestaltet. Nunmehr beinhaltet sie eine Steuerbefreiung. Wie bisher hat der Kleinunternehmer auch nach neuem Recht keinen Vorsteuerabzug. Unternehmer fallen dabei seit 2025 unter die Kleinunternehmerregelung, wenn ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € ...