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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 26 | Schulgeld: Kein Abzug für Feriensprachunterricht auf Malta

Die Kosten für einen Sprachkurs des Kindes im EU-Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn der Lehrplan auf einen anerkannten Abschluss vorbereitet. Das kann allerdings auch dann zu bejahen sein, wenn eine maltesische Einrichtung auf einen anerkannten maltesischen Abschluss vorbereitet und sich dabei an einem von der Republik Malta genehmigten oder beaufsichtigten Lehrplan ausrichtet. Bei einem Feriensprachkurs ist das jedoch regelmäßig nicht der Fall.

Auch zum Sonderausgabenabzug der Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule haben wir einen schwebenden Prozess ausgesucht.

Im Streitfall besuchte der Sohn der Kläger in den Ferien eine Sprachschule auf Malta. Die Eltern argumentierten: Der Sprachkurs habe der Vorbereitung auf das deutsche Abitur gedient und ihren Sohn daher auf einen inländischen Schulabschluss vorbereitet. Im Übrigen gebiete eine europarechtskonforme Auslegung, dass sich Einrichtungen in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht an deutschen Lehrplänen orientieren müssten.

Das FG Hamburg hat dabei nicht mitgespielt. Als Einrichtungen, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss ordnungsgemäß vorbereiten, se...

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