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Track 25 | Existenzgründung: Steuerbarkeit eines Stipendiums für Technologiegründer beim BFH auf dem Prüfstand
Die bloße Stellung als Stipendiat begründet nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Sachsen regelmäßig keine eigenständige steuerbare Tätigkeit. Hierfür sei es vielmehr erforderlich, dass die Einnahmen aus dem Stipendium einer der in § 2 Abs. 1 EStG genannten Einkunftsquellen zuzurechnen und durch diese Einkunftsquelle veranlasst sind. Das haben die Finanzrichter aus Leipzig bei einem Stipendium aus Sachsen für Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft verneint.
Die höchsten deutschen Steuerrichter müssen sich auch mal wieder mit der Frage befassen, ob ein Stipendium der Einkommensteuer unterliegt. Konkret geht es um ein Stipendium für Technologiegründer auf der Grundlage der ESF-Richtlinie des Freistaates Sachsen für Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft. Hinter der Abkürzung ESF steckt der Europäische Sozialfonds.
Im Streitfall hatte ein promovierter Biophysiker, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni tätig war, mit vier weiteren Personen eine GmbH gegründet. Er erhielt das Stipendium für Technologiegründer. Nach einem Flyer des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr soll das Stipendium Studenten, Abs...