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Track 24 | Kapitaleinkünfte: Ausfall eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens bei mittelbarer Beteiligung
Der bei dem endgültigen Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen geltende Gesamtbetrachtungsansatz, d. h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen und Ausschüttungen, findet laut FG Düsseldorf für die mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft keine Anwendung. Über die Revision muss der VIII. Senat des BFH entscheiden.
Mit Spannung erwartet wird auch der Ausgang des nächsten Verfahrens. Es geht um die Frage: Kann der endgültige Ausfall eines Gesellschafterdarlehens steuerlich berücksichtigt werden, wenn ein Steuerpflichtiger mit einem unverzinslichen Darlehen ausfällt, das er einer Kapitalgesellschaft gewährt hat, an der er nur mittelbar beteiligt ist?
Ein Abzug nach § 17 EStG scheitert in diesem Fall bereits daran, dass diese Vorschrift eine unmittelbare Beteiligung voraussetzt.
Wie sieht es aber im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus? – Nach § 20 EStG setzt die Berücksichtigung eines Darlehensverlustes voraus, dass der Steuerpflichtige eine Einkünfteerzielungsabsicht hatte.
Bei einer unmittelbaren Beteiligung sind bei der Prü...