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Track 20-22 | Nachfolgeplanung: BGH schafft Klarheit, wann bei Minderjährigen Ergänzungspfleger erforderlich ist
Bei vermögenden Mandaten besteht oft der Wunsch, ihre Kinder oder Enkelkinder bereits frühzeitig in die Nachfolgeplanung einzubeziehen. Sind diese minderjährig, stellen sich bei der Übertragung und der anschließenden Verwaltung des Vermögens eine Vielzahl wirtschaftlicher, steuerlicher und vor allem juristischer Fragen. Was die erforderliche Einschaltung eines Ergänzungspflegers bei der Übertragung eines Grundstücks angeht, hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr für Klarheit gesorgt.
In unserem Thema des Monats befassen wir uns heute mit einer spannenden zivilrechtlichen Frage bei der Nachfolgeplanung mit Minderjährigen: Wann muss bei der Übertragung eines Grundstücks ein Ergänzungspfleger eingeschaltet werden und wann nicht? – Der Bundesgerichtshof hat hier im vergangenen Jahr für Klarheit gesorgt.
Den Hintergrund müssen wir in diesem Kreis nicht groß erläutern: Bei vermögenden Mandaten besteht oft der Wunsch, ihre Kinder oder Enkelkinder bereits frühzeitig in die Nachfolgeplanung einzubeziehen. Nicht zuletzt, um die im Zehnjahresturnus wiederauflebenden schenkungsteuerlichen Freibeträge mehrfach nutzen zu können. Sind die Kinder oder Enke...