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Track 16-17 | Grunderwerbsteuer: Begünstigte Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf neu gegründete GmbH
Die Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine neu gegründete GmbH kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nach § 6a GrEStG (Konzernklausel) begünstigt sein. Das ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Übertragung von Grundbesitz. Der Bundesfinanzhof hat ein entsprechendes Urteil des FG Sachsen bestätigt.
In einem weiteren Urteil zur Grunderwerbsteuer hat der Bundesfinanzhof erfreulicherweise entschieden: Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a GrEStG begünstigt sein. Es kann also die Konzernklausel greifen.
Der II. Senat des BFH hatte vor etwa sechs Jahren in mehreren Urteilen gegen die Finanzverwaltung entschieden und die Steuerbegünstigung zugunsten der Steuerpflichtigen weit ausgelegt. Wir hatten in unserer Mai-Ausgabe 2020 ausführlich darüber gesprochen. Die obersten Finanzbehörden der Länder hatten daraufhin den gleich lautenden Erlass zur Anwendung der Vorschrift aktualisiert. – Wie leider allzu oft, änderte die Verwaltung ihre Auffassung jedoch nur hinsichtlich der Sachverhalte,...