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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 14-15 | Körperschaftsteuer: Tantiemen an Vorstand und Minderheitsaktionär einer AG nur ausnahmsweise vGA

Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, der zugleich Minderheitsaktionär ist, steuerlich regelmäßig anzuerkennen sind. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer vGA in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat.

Damit kommen wir zur Körperschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Vergütungsvereinbarungen zwischen einer Aktiengesellschaft und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär ist, sind steuerlich regelmäßig anzuerkennen. Nur ausnahmsweise kommt der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung in Betracht, wenn im Einzelfall klare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich der Aufsichtsrat der AG bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds orientiert hat.

Im Streitfall hatte eine AG durch ihren Aufsichtsrat mit dem alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied eine Vergütungsvereinbarung getroffen. Diese sah umsatz- und auch gewinnabhängige Tantiemezah...

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