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Grunderwerbsteuer | Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist
Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom (BGBl 2021 I S. 926, BStBl 2021 I S. 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am erfolgt sind (Bezug: § 69 Abs. 2 Satz 2 und 7, Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO; § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG a. F.; § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2; § 23 Abs. 18 und 24 GrEStG).
(1) § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG wurde durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (vom , BGBl 2021 I S. 986, BStBl 2021 I S. 838) dahingehend geändert, dass in der ab dem geltenden Fassung die fünfjährige Nachbehaltensfrist bei dem Übergang eines Grundstücks von einer auf e...