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Körperschaftsteuer | Verdeckte Gewinnausschüttung: Verrechnungspreisbestimmung bei sog. Parallelimporten
Bei Parallelimporten von (Original-)Arzneimitteln (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) kann eine verhinderte Vermögensmehrung bei der konzerneigenen Vertriebsgesellschaft (inländischer Vertrieb) zugunsten der Konzernmuttergesellschaft (Höhe des Verrechnungspreises) nicht mit der Begründung ausgeschlossen werden, dass der Parallelimport nicht im eigentlichen Interesse der Konzernmutter liegt. Denn die Vertriebsgesellschaft übt ihre Marketingaktivitäten im Interesse des Gesamtkonzerns aus, der wirtschaftlich auch von den Parallelimporten profitiert (Bezug: § 1 Abs. 1 AStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
(1) Der Vertrieb der Originalprodukte von Pharmaunternehmen in Deutschland wird durch sog. Parallelimporte beeinträchtigt. Hierbei werden pharmazeutische Originalprodukt...