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BFH 18.12.2024 I R 39/21, StuB 10/2025 S. 398

Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte

(1) Eine „feste“ Geschäftseinrichtung setzt in ihrem Zeitbezug grds. eine Mindestdauer von sechs Monaten voraus (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom - I R 92/05, NWB LAAAC-33453, BStBl 2007 II S. 100). Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung eines Unternehmens überschritten wird. (2) Dass ein Unternehmen nur für weniger als sechs Monate besteht und die Tätigkeit dieses Unternehmens vollständig in der Geschäftseinrichtung des Betriebsstättenstaats ausgeübt wird, rechtfertigt keine Ausnahme von der Mindestdauer (Bezug: Art. II Abs. 1 Buchst. l DBA-Großbritannien 1964/1970).

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