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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein (Bezug: § 81, § 516, § 518, § 1922, § 2147, § 2301 BGB; § 155 Satz 1 FGO; Art. 25 EGBGB; § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und 2, Nr. 2 und Nr. 4 ErbStG).
(1) Eine Schenkung auf den Todesfall i. S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG ist ein Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Der Zweck der Regelung besteht darin, eine Umgehung erbrechtlicher Regelungen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die erst mit dem Tod erfüllt werden, zu verhindern. Das BGB unterscheidet zwischen der Schenkung auf den Todesfall, bei der das bedingte Schenkungs...