Nießbrauchsverzicht an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Rahmen einer gemischten Schenkung – Keine Steuervergünstigung
nach §§ 13a, 13b ErbStG und keine Abzinsung aufschiebend bedingter Lasten außerhalb des § 12 Abs. 3 BewG
Leitsatz
Besteht ein Nießbrauchsrecht an Flächen, auf denen der Nießbraucher Land- und Forstwirtschaft betreibt, so ist für den im
Rahmen eines Schenkungsvertrages zwischen Nießbraucher und Eigentümer der Flächen erklärten Verzicht auf diesen Nießbrauch
die Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG grundsätzlich nicht zu gewähren.
Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten, eine Abzinsung für die Schwebezeit
zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet - außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 BewG - nicht statt.
Fundstelle(n): QAAAJ-91121
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 31.03.2025 - 3 K 28/24
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