Kapitalerträge | Neue Onlineformulare im Bereich Entlastung von der Steuer auf Kapitalerträge (BZSt)
Ab dem wird es für das
Entlastungsverfahren von der Steuer auf Kapitalerträge ein neues Onlineformular
geben.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Das alte Formular "Antrag auf Erstattung bzw. Freistellung von Kapitalerträgen nach § 50c bzw. § 44a Abs. 9 EStG" wird zukünftig in zwei Formularen (Erstattung und Freistellung) dargestellt.
Die Onlineformulare wurden insgesamt überarbeitet und unterscheiden sich erheblich von dem bislang verwendeten.
Das bis zum gültige Formular ist auf der Webseite des BZSt verfügbar.
Die neuen Formulare (Erstattung und Freistellung) wurden von dem BZSt noch nicht veröffentlicht.
Quelle: BZSt online, Meldung v. 12.5.2025 (lb)
Fundstelle(n):
VAAAJ-91115