E-Commerce | EU und Singapur unterzeichnen Abkommen über den digitalen Handel (Kommission)
Das Abkommen über den digitalen
Handel (DTA) zwischen der EU und Singapur soll den Verbraucherschutz
verbessern, vertrauenswürdige grenzüberschreitende Datenströme erleichtern und
Unternehmen, die sich am grenzüberschreitenden digitalen Handel beteiligen
möchten, Rechtssicherheit bieten sowie ungerechtfertigte Hindernisse für den
digitalen Handel beseitigen. Hierüber informiert die
EU-Kommission.
Hintergrund: Das DTA EU-Singapur ist ein eigenständiges Abkommen, das vom Freihandelsabkommen und dem Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Parteien getrennt ist. Die Verhandlungen über das DTA wurden am aufgenommen. Nach dem Abschluss der Verhandlungen am ermächtigte der Rat mit seinem Beschluss vom die Kommission das DTA zu unterzeichnen. Als Grundsatz des Völkerrechts bestätigt die Unterzeichnung eines internationalen Abkommens den Inhalt und zeigt die Bereitschaft der Parteien, das Abkommen formell in die Genehmigungsphase zu bringen. Die Unterschrift allein stellt keine Zustimmung zur rechtlichen Bindung dar.
Die EU und Singapur werden nun ihre jeweiligen Verfahren befolgen, um auf die Ratifizierung des digitalen Handelsabkommens zwischen der EU und Singapur hinzuarbeiten. Auf Seiten der EU bedarf die förmliche Ratifizierung des Abkommens der Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Der Text des DTA ist auf der Webseite der EU Kommission verfügbar.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 7.5.2025 (lb)
Fundstelle(n):
WAAAJ-90896