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Grunderwerbsteuer/Verfahrensrecht | Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren (BFH)
Die Steuerbefreiung nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG in
der bis zum geltenden Fassung (a.F.) kann nicht in
Anspruch genommen werden, wenn der Eigentumserwerb durch Zuteilung in einem
Umlegungsverfahren einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach
§ 42 AO
darstellt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt vor, wenn das Umlegungsverfahren
zweckwidrig dazu genutzt wird, einen reinen Rechtsträgerwechsel an einem
Grundstück zu bewirken (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums an einem Grundstück der Grunderwerbsteuer, wenn kein den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang im ...