Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
StBVV | Rechnungsstellung mit Normzitaten der StBVV
Eine formgerechte Rechnung, die auf Basis der StBVV abrechnet, muss den Vorgaben des § 9 Abs. 2 Satz 1 StBVV genügen und u. a. die dabei angewandten Vorschriften der Gebührenordnung angeben. Bei einer Abrechnung der Umsatzsteuer ist ein entsprechender Hinweis auf § 15 StBVV nicht verzichtbar.
Im Streitfall hatte die Honorarklage einer Steuerberaterin schon deshalb keinen Erfolg, weil formelle Verstöße gegen § 9 Abs. 2 Satz 1 StBVV bei der Rechnungsstellung vorlagen. So beanstandete das Gericht neben der Bezeichnung des Rechnungsgegenstands „Anlagebuchführung“, der Bewertung einzelner Rechnungsposten und der fehlenden Unterzeichnung der durch die Steuerberaterin in den Prozess eingeführten Rechnung auch das Fehlen eines Hinweises auf § 15 StBVV hinsichtlich des in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags, der nach Ansicht des Gerichts „se...