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USt direkt digital Nr. 10 vom Seite 6

Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung

Ralf Walkenhorst

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob Aufforstungsleistungen gegen Entgelt auf eigenen Flächen der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen, wenn eine Ersatzaufforstung für den Leistungsempfänger vorliegt.

I. Leitsatz

§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran.

II. Sachverhalt

Der Kläger führte in den Streitjahren 2011 bis 2013 einen landwirtschaftlichen Betrieb und versteuerte seine Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. In den Streitjahren führte er für verschiedene Auftraggeber Ersatzaufforstungen durch, indem er in seinem Eigentum stehende oder von ihm gepachtete Grundstücke nach den Vorgaben aufforstete, die seinen Auftraggebern durch behördliche Auflagen im Rahmen der Genehmigung der Rodung und anderweitigen Nutzung von Waldflächen auferlegt worden waren. Er gestattete seinen Auftraggebern, den...

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