Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Geldspielautomatenumsätzen
Ob Geldspielautomatenumsätze der Umsatzsteuer unterliegen, war in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Streitgegenstand in der Finanzgerichtsbarkeit (vgl. auch , UStdd 16/2024, S. 8 m. Anm. Bender). Mit , hat das FG Münster die mittlerweile gefestigte Rechtsprechungspraxis zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Geldspielautomatenumsätzen jüngst noch einmal in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Aussetzungsverfahren) bestätigt und ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneint.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Geldspielautomatenumsätze mit Gewinnmöglichkeit sind steuerbar und steuerpflichtig (Fortführung der gefestigten Rechtsprechung).
Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der Fassung seit dem setzt Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL unionskonform um; eine unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht zur Erlangung einer Steuerbefreiung scheidet mithin aus.
Da Geldspielautomatenumsätze nicht unter das Rennwett- und Lotteriesteuergesetz fallen, scheidet eine Steuerbefreiung mangels Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG aus.
II. Sachverhalt
In einem Verfahren de...