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Erziehungsgeld; | Neufassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes
Das Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) ist als Neufassung vom in der ab dem geltenden Fassung im BGBl I S. 69 verkündet worden. Die Neufassung berücksichtigt insbesondere das Zweite Änderungsgesetz v. (BGBl I S. 2142), durch das der Erziehungsurlaub für nach dem geborene Kinder auf 3 Jahre verlängert wird. Wir werden über das Gesetz demnächst in den NWB ausführlich berichten.