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Online-Nachricht - Montag, 05.05.2025

Körperschaftsteuer | Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft (BMF)

Das BMF hat sein (BStBl I S. 237) zur Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft neu gefasst ().

Hintergrund: Der BFH hat mit dem Urteil v. , BStBl 2016 II S. 172, das die Streitjahre 2002 bis 2007 betraf, und dem Urteil v. , BStBl II S. 1096 (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.5.2023) , das das Streitjahr 2008 betraf, u. a. entschieden, dass die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) führt.

Das wurde ausgehend von den diesen BFH-Urteilen wie folgt aktualisiert:

  • Die Grundsätze der Urteile sind für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Entsprechend dem Urteil führt danach die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der jPöR selbst dann zu einem BgA, wenn die Tätigkeit der Mitunternehmerschaft, würde sie von der jPöR unmittelbar selbst ausgeübt, bei ihr keinen BgA begründen würde.

  • Gemäß dem Urteil werden in Fällen, in denen die Personengesellschaft als Holdinggesellschaft fungiert und ertragsteuerrechtliche Organschaften mit Tochter-Kapitalgesellschaften begründet, durch die Tätigkeiten der Tochtergesellschaften keine weiteren BgA vermittelt.

Hinweise:

Zur Beteiligung einer jPöR an einer Personengesellschaft findet ab dem Veranlagungszeitraum 2009 das BStBl I S. 880, Anwendung.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: ; NWB Datenbank (lb)

Fundstelle(n):
LAAAJ-90664