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Freistellung des Arbeitnehmers nach ordentlicher Kündigung – Wann liegt ein böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs vor?
Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, wird deren Wirksamkeit vielfach einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Ein Kündigungsschutzverfahren kann sich dabei – insbesondere wenn es auch zu einer Berufung kommt – über mehrere Monate hinziehen. Zu klären ist, unter welchen Voraussetzungen und ggf. für welche Zeiträume Ansprüche auf Annahmeverzugslohn bestehen (können). Je nach Höhe des Bruttomonatsgehalts und der Dauer der „Schwebezeit“ bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung wird ein erhebliches finanzielles Risiko für den Arbeitgeber begründet. Dieser Umstand allein kann den Arbeitgeber ggf. dazu veranlassen, einen teuren Abfindungsvergleich abzuschließen, um den Fall zu erledigen. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Verzugslohansprüche tatsächlich drohen und wie das Risiko ggf. minimiert werden kann. Diese Frage soll nachstehend unter Auswertung der maßgeblichen Rechtsprechung näher beleuchtet werden.
I. Rechtliche Grundlagen
1. Annahmeverzug
Im Grundsatz gilt, dass Arbeitslohn nur geschuldet wird, wenn der Arbeitnehmer arbeitet („Ohne Arbeit kein Lohn“). Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit verwehrt, ...